Heilmittelverodrnung

Der Haus- oder Facharzt stellt eine Heilmittelverordnung zur Sprach-, Sprech-, und Stimmtherapie aus, mit der Sie sich an unsere Praxis für Sprachtherapie wenden können.
Verordnende Ärzte können Kinderärzte, HNO-Ärzte, Ärzte der Allgemeinmedizin, Kinder- und Jugendpsychiater, Internisten, Neurologen, Zahnärzte oder Kieferorthopäden sein.

Struktur der Therapie

Zu Beginn der sprachtherapeutischen Behandlung findet eine ausführliche Anamnese und Diagnostik als Grundlage zur individuellen Therapieplanung und Zielformulierung statt. Die anschließenden Behandlungseinheiten dienen der Beratung und Therapie. Der verordnende Arzt legt dabei auf der Heilmittelverordnung fest, ob die Therapie ein Mal in der Woche oder häufiger stattfinden sollte und in welcher Zeiteinheit dies erfolgt.

Kassenärztliche und private Leistungen

Im Rahmen der kassenärztlichen Leistung sehen die Heilmittelrichtlinien bei Personen ab dem 18. Lebensjahr eine Zuzahlung in Form eines Eigenanteils von 10% der Behandlungskosten sowie 10,00 Euro Verordnungsgebühr vor. Kinder und Jugendliche unter dieser Altersgrenze sind zuzahlungsbefreit und die Krankenkasse übernimmt die gesamten Kosten der Behandlung.
Leistungen außerhalb der kassenärztlichen Versorgung werden privat in Rechnung gestellt. Die Übernahme der Therapiekosten bei privaten Krankenversicherungen erfolgt in unterschiedlichem Umfang.

Hausbesuch

Bei stark eingeschränkter körperlicher Mobilität kann der Arzt die Therapie als Hausbesuch verordnen und die Behandlung findet bei Ihnen zu Hause oder in einer Einrichtung, beispielsweise einem Seniorenwohnheim statt.

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